Pferderecht?

Neitzel § Kaupp Rechtsanwälte.

Pferderecht

Das Pferderecht umfasst die Beratung und Vertretung – gerichtlich und außergerichtlich – in den folgenden Bereichen:

  • Pferdekaufrecht (inklusive Auktionskauf)
  • Tierhalter- und Tierhüterhaftung
  • Pferdepensionsrecht
  • Zuchtrecht
  • Vereinsrecht
  • Allgemeines Haftungsrecht im Zusammenhang mit Veranstaltungen (Turniere und Lehrgänge)
    sowie
  • Tierarzt-/haftungsrecht

Wir beraten Sie gerne präventiv, sodass einerseits erst gar kein Haftungsfall eintreten kann und andererseits Sie möglichst abgesichert sind, falls der Haftungsfall eintreten sollte. Insbesondere im Rahmen von Reitturnieren, Lehrgängen, Reitschulbetrieben, Pensionsbetrieben oder bei der Vereinsarbeit stellt sich die präventive Beratung als unumgänglich dar.

Außerdem beraten und vertreten wir Sie deutschlandweit in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Pferderechtsbezug anhand der neuesten Rechtsprechung.